U.a. bei Beweisbeschlüssen zu den Themenkreisen Agilität (z.B. Scrum), Anforderungsmanagement, freie und quelloffene Software, IT-Betrieb,
IT-Projektabwicklung und Abnahme,
IT-Systeme, Software Engineering, Softwarearchitektur und Softwarequalität.
- Als Grundlage der Klageschrift oder zur vollständigen und nachvollziehbaren Begründung von Anträgen an das Gericht.
- Zur sachgerechten und schlüssigen Abwehr gegnerischer Ansprüche.
- Zur Begründung von Ansprüchen in der außergerichtlichen Auseinandersetzung.
- Zur Bewertung von Projektrisiken oder des Projektfortschritts.
(Die Kosten von Privatgutachten sind im gerichtlichen Verfahren u.U. erstattungsfähig.)
Im Sinne des § 144 ZPO n.F. (2020), z.B. zur Unterstützung von Vergleichsverhandlungen und der Beweisaufnahme, bei der Durchdringung und Strukturierung von Streitstoff sowie bei der Formulierung des Beweisbeschlusses
Auf Basis eines umfassenden Qualitätsaudits, das bestehende Abläufe und Standards auf Effizienz und Einhaltung prüft, entwickeln wir einen Maßnahmenkatalog. Ziel ist es, die Qualität zu verbessern, Kosten zu senken und die Gesamtleistung des Unternehmens zu steigern.
Die Gründe für Probleme bei der Umsetzung von IT-Projekten sind vielfältig. Schwierigkeiten im Projektmanagement und der Umsetzung können zu unerwünschten Ergebnissen führen und Projektziele gefährden. Als neutraler fachlicher Experte unterstützen wir Sie bei der Analyse der Problemfelder und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen konkrete Lösungsansätze, die Ihr Projekt wieder auf Kurs bringen.
Büro Essen
T +49 2054 8 68 32 66
F +49 2054 8 68 37 85
Büro Fulda
T +49 6656 9 99 90 00
(no fax)
E-Mail: info@it-sachverstaendige.net
In manchen Fällen ist die Antwort einfach, z.B. dann, wenn ein Gericht feststellt, dass ein Sachverständiger benötigt wird, oder wenn Ihr rechtlicher Vertreter Ihnen dringend zur Hinzuziehung eines Sachverständigen rät. In allen anderen Fällen raten wir Ihnen, zunächst das Gespräch zu suchen; Sachverständige stehen üblicherweise gern für ein kostenloses klärendes Vorgespräch zur Verfügung. Nach unserer Erfahrung kommt es dabei häufig vor, dass man im Gespräch feststellt, dass eine Mediation oder eine technische oder fachliche Beratung mit höherer Wahrscheinlichkeit zum gewünschten Ziel führen, als das ursprünglich möglicherweise angedachte Gutachten.
Berufserfahrung, Berufserfahrung und nochmals Berufserfahrung. IT-Sachverständige kennen die Abläufe bei verschiedenen Arten von Gerichtsverfahren und wissen, wie Gutachten herzustellen sind, damit sie von allen Beteiligten verstanden und als aussage- und beweiskräftige Dokumente verwendet werden können. Gute IT-Sachverständige kennen die Abläufe der Prozesse ihres Fachbereichs genau und haben diese während ihres Berufslebens aus unterschiedlichen Perspektiven gesehen und an ihnen selbst teilgenommen. Sie haben insbesondere viel Erfahrung in der Analyse von technischen Grenzfällen und im Umgang mit unterschiedlichen und ggf. strittigen Auffassungen zu technischen Sachverhalten. Gute Sachverständige arbeiten lösungsorientiert und kooperativ mit Ihren Auftraggebern zusammen.
Es ist nicht anders, als bei der Suche nach einem guten Lieferanten. Fragen Sie nach Erfahrungen und Referenzen, insbesondere im Umgang mit Ihrem Spezialthema. Qualifikationen helfen. Insbesondere fachliche Qualifizierungen geben Auskunft über die Spezialgebiete eines Sachverständigen. Eine Personenzertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012 ist ein offizieller und anerkannter Nachweis über die fachliche Qualifikation eines Sachverständigen. Die Qualifikation so zertifizierter Sachverständiger ist sowohl international als auch bei deutschen Behörden anerkannt. Die öffentliche Bestellung eines Sachverständigen ist übrigens nur ein Verwaltungsakt und kein Qualifikationsnachweis.
Sachverständige sind bei ihrer Preisgestaltung frei und nicht an Vorschriften gebunden. Bei Behördenaufträgen ist es häufig üblich, sich am Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) zu orientieren, dass für Sachverständige im Bereich Informatik aktuell eine Stundenvergütung von 125€ netto vorsieht. Manche Sachverständige orientieren sich z.B. auch an der Größe des auftraggebenden Unternehmens oder an der Komplexität des Auftrags. Bei uns werden nahezu alle Aufträge, ob Gutachten, Beratung oder Mediation anhand eines übersichtlichen und kurzen Sachverständigenvertrags vereinbart.
Das hängt davon ab, ob der Sachverständige seinen Kunden lediglich berät, oder ob ein Gutachten beauftragt wird. Die Beratung wird idR als Dienstvertrag vereinbart, die Erstattung eines Gutachtens ist immer ein Werkvertrag.